fuehren650
Vorführen will gelernt sein (Foto: C. Müller)
Die klassische Stuten- und Fohlenschau-Saison des westfälischen Verbandes beginnt am 27. Mai in Bedburg. Bis zum 14. Juli wird die Stutbuch-Kommission des Westfälischen Pferdestammbuches an 32 Reisetagen auf 42 Stutenschauplätzen aktiv. Hinzu kommen acht Islandtermine.

Schon einen Tag vor dem Stutenschau-Start in Bedburg, also am 26. Mai, stehen die ersten beiden Brenntermine auf dem Programm. An 17 Reisetagen kommt das Pferdestammbuch-Team unter Leitung von Stutbuchführerin Sylvia Borgmeyer in der Zeit vom 26. Mai bis 16. November auf 33 Brennplätze.

In der Vorschau zur Stutenschau-Saison 2009 prognostizierte das Westfälische Pferdestammbuch ein ähnlich hohes Fohlenaufkommen wie im Vorjahr. Im Verlauf des Jahres 2009 wurden 5.787 Fohlen aller Rassen registriert; in der Saison 2008 waren es 5.784. Für 2010 rechnet der Zuchtverband mit einem annähernd gleichen Resultat.

Ein Höhepunkt auf den Schauplätzen Westfalens ist die Vorstellung der Premierenfohlen. In dieser Saison präsentieren 28 Hengste (18 Reitpferde, ein Vollblut, ein Haflinger, zwei Edelbluthaflinger, vier Reitponys sowie ein Dt. Classic Pony) ihren ersten Fohlenjahrgang auf neunzehn verschiedenen Plätzen. Für die zur Eintragung vorgestellten Stuten des Jahrgangs 2007 geht es um die Zulassung zur jeweiligen Eliteschau.

Insgesamt waren im letzten Jahr 11.618 Stuten aller Rassen eingetragen; 372 weniger als 2008. Die 8.140 Reitpferdestuten stellen die stärkste Gruppe. Im Jahr 2010 hat das Westfälische Pferdestammbuch 8.408 Mitglieder .


Chippen von Fohlen  Registriernummern für Pferdehalter NEU


Anlässlich der Stuten- und Fohlenschauen werden alle Fohlen mit einem Transponder (Microchip) gekennzeichnet. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

1. Nach § 29 der Satzung des Westfälischen Pferdestammbuches beauftragt der Pferdehalter mit der Vorstellung des Pferdes den Verband mit der Kennzeichnung, die auf den Schauen durch einen Tierarzt vorgenommen wird. Daneben wird zur Identifizierung des Pferdes noch der Zuchtbrand (ohne Nummernbrand) vergeben.

2. Der Pferdehalter hat von der Tierseuchenkasse ein Registriernummer (12- bzw. 15-stellig) erhalten, die er auf der Fohlenmeldung vermerkt. Falls er seine Pferdehaltung noch nicht bei der Tierseuchenkasse angezeigt hat, so muss er dieses umgehend nachholen, da ansonsten für sein Fohlen kein Pferdepaß ausgestellt werden kann.

Für weitere Informationen und Meldeformulare:

Tierseuchenkasse NRW , Nevinghoff 6, 48147 Münster
Tel.: 0251-28982 0, Fax 0251-28982 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.tierseuchenkasse.nrw.de

Der Besitzer/Eigentümer von Pferden, der diese nicht persönlich hält, verwendet die Registriernummer derjenigen Pferdehaltung, in der seine Pferde untergestellt sind.

3. Die Gebühr für die Kennzeichnung mit einem Transponder ist in Nr. 4 der Beitrags- und Gebührenordnung (Ausstellung Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) bereits enthalten.

4. Die Fohlenmeldung ist - möglichst in einer Klarsichthülle - vor der Registrierung des Fohlens bereitzuhalten.

Die genauen Termine der Stuten- und Fohlenschauen Westfalen entnehmen Sie bitte der Webseite www.westfalenpferde.de .

Tags: Chippen | Pferdestammbuch | Stutenschau | Westfälisch

"));