Warendorf -  Wann findet wo welche Hengstleistungsprüfung statt und was wird sich ab 2011 ändern?

Das alles ist im neuen Internetportal zur Hengstleistungsprüfung 2011 zu finden. Hier müssen alle Halter von Reitpferdehengsten künftig ihre Hengste online zur Hengstleistungsprüfung (HLP) anmelden.

Das neue Portal, das unter www.hengstleistungspruefung.de zu erreichen ist, wird noch vor Weihnachten freigeschaltet.

Jeder Hengsthalter muss seinen Hengst online im Internet bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in einem neuen zentralen IT-System zur HLP anmelden. Dabei hat er nach wie vor die freie Auswahl bei Prüfung und Station. Die Anmeldungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Ähnlich wie im Turniersport gibt es jetzt Anmeldeschlüsse. Bis zum 1. Februar, 15. Juni oder 1. September müssen die Hengsthalter ihre Hengste angemeldet haben.

Neu ist, dass mindestens 25 Hengste zu einer Prüfung angemeldet sein müssen. Erreicht ein Prüfungsdurchgang nicht die geforderte Mindestgruppengröße nach dem Anmeldeschluss, findet die Prüfung nicht statt. Die Hengsthalter können sich in diesem Fall für eine andere stattfindende Prüfung entscheiden, solange dort noch freie Plätze vorhanden sind. Ist die Anmeldefrist abgelaufen und die Prüfung nicht „voll“, kann der Hengsthalter ohne weitere Mehrkosten sein Pferd für eine andere Prüfung ummelden. Im Portal ist genau zu sehen, wo noch Plätze frei sind. Für jede Prüfungsform (30-tägige Veranlagungsprüfung oder 70-tägige Hengstleistungsprüfung) fallen die gleichen Anmeldegebühren an. Hinzu kommen für die Hengsthalter noch die Dienstleistungsgebühren, z.B. für Pension und Beritt, die von Station zu Station unterschiedlich sein können und direkt mit den Prüfungsstationen abzurechnen sind. Wer den Anmeldeschluss verpasst hat und kein „Ummelder“ ist, kann seinen Hengst noch nachträglich anmelden, also wie im Turniersport nachnennen, allerdings für eine deutlich höhere Gebühr. Es kann aber sein, dass die Station keine Kapazitäten mehr frei hat, da höchstens 40 Hengste an einer Prüfung teilnehmen dürfen.

Neue HLP-Richtlinien erfordern Änderungen der ZVO

Die Vertreter der Zuchtverbände haben in ihrer Dezember-Sitzung des FN-Beirats Zucht die aus den neuen Richtlinien resultierenden notwendigen Änderungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) beschlossen sowie kleine Ergänzungen an den HLP-Richtlinien vorgenommen. Die Eintragungsbestimmungen für Hengste in das Hengstbuch I mussten inhaltlich an das neue HLP-System angepasst werden. Die Ergebnisermittlung der Hengstleistungsprüfung erfolgt nun nicht mehr mittels Index-System, sondern anhand der wissenschaftlich abgesicherten Zuchtwertschätzung. Daher werden gemäß ZVO frühestens Hengste im dritten Lebensjahr in das Hengstbuch I eingetragen, die in einer 70-tägigen Leistungsprüfung im HLP-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 80 Punkte und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ beziehungsweise „springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erreicht haben.

Auch die Kombination aus 30-tägiger Veranlagungsprüfung und Turniersporterfolgen bleibt weiterhin möglich. Hier müssen die Hengste zusätzlich zur Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressur-, Spring oder Vielseitigkeitspferdes im Veranlagungsprüfungs-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 80 Punkte und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine „dressurbetonte“ beziehungsweise „springbetonte“ Endnote von 8,0 und besser erreicht haben. Die Zuchtverbände werden die Änderungen, die sich durch die neue HLP ergeben, auch in ihre eigenen Satzungen und Zuchtbuchordnungen aufnehmen. Dabei bleibt es jedem Zuchtverband überlassen, höhere Leistungsanforderungen für die Einstufung in das Hengstbuch I für sein Zuchtprogramm festzulegen.

Die aktualisierte ZVO steht auf der Internetseite www.pferd-aktuell.de unter Zuchtverbandsordnung zum Download bereit.

Weitere Informationen: www.hengstleistungsprüfung.de

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